Denk Sachverständigenbüro
Wertermittlung von Grundstücken


Schenkung

Beim Schenken verhält es sich ähnlich wie beim Erben.

Nicht immer einfach - die Folgen daraus oft umfangreich.

Der „Fiskus“ sieht den Wert der betreffenden Immobilie mit anderen Augen. Das Finanzamt verzichtet meist auf eine Besichtigung des Objektes. Dadurch kann ein Wert entstehen, der über den tatsächlichen Verkehrswert liegt. Durch die fehlende Besichtigung werden nämlich Mängel welche den Wert mindern, nicht berücksichtigt.

Durch eine Immobilienbewertung nach § 198 Bewertungsgesetz, können Sie (der Beschenkte) den geringeren Wert feststellen lassen. Das kann für Sie eine Steuerersparnis bedeuten und sich auf die zu erwartende Steuerlast positiv auswirken.

Ein erstes Beratungsgespräch mit uns kostet Sie nichts.