Denk Sachverständigenbüro
Wertermittlung von Grundstücken


Erbschaft

Erben ist nicht immer einfach. Die Folgen daraus oft umfangreich.

Zudem sieht das Finanzamt den Wert einer Immobilie mit anderen Augen. Nachdem die Immobilie hier nicht explizit besichtigt wird kann ein Wert entstehen, der über den tatsächlichen Verkehrswert liegt. Durch die fehlende Besichtigung werden nämlich Mängel (z.B. durch überhöhte Abnutzung) welche den Wert mindern, nicht berücksichtigt.

Durch ein Gutachten nach § 198 Bewertungsgesetz können Erben den geringeren Wert feststellen lassen. Dies würde sich auf die zu erwartende Steuerlast positiv auswirken.

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